Es können bis zu 1.200,– EUR p.a. direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht 20% vom Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von maximal 6.000,– EUR.
Weitere aktuelle Informationen zu den Themen

erhalten Sie unter:
www.kfw.de
www.foerderdata.de
www.energiewelt.de
www.umweltbundesamt.de
www.dega-akustik.de
www.neue-fenster-sparen-geld.de
www.window.de
Seit 1. März 2011 stehen wieder KfW-Mittel für Modernisierung
durch Einzelmaßnahmen zur Verfügung.
Für alle, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch modernisieren möchten, stellt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab März 2011 auch wieder Fördermittel für Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Eigentümer, die keine Komplett-Modernisierung planen sondern die Modernisierung in Einzelschritten vornehmen möchten, wieder mit staatlicher Unterstützung rechnen können.
Wie bei den meisten anderen Programmen gewährt die KfW Investitionszuschüsse und Kredite. Allerdings muss ab 1. März 2011 für Modernisierungsmaßnahmen ein Sachverständiger mit hinzugezogen werden. Weiter Infos unter www.kfw.de.
Wohnraum Modernisieren (Programm-Nr.141)
Diese Förderung kann von Privatpersonen jeden Alters und Familienstands zu den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch genommen werden: Von Wohnungseigentümer, Eigenheimbesitzer und auch von Mietern mit Zustimmung des Vermieters für Modernisierungsarbeiten.
Der Antrag muss vor dem Kauf oder vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Hausbank gestellt werden. Nach Prüfung wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank bereitgestellt.
Beachten Sie auch die Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (155) und „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (455).
Der Förderhöchstbetrag liegt für Standard-Maßnahmen bei 100.000 EUR je Wohneinheit, für altersgerechte Umbaumaßnahmen bei 50.000 EUR je Wohneinheit.
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.431)
Die Förderung beinhaltet die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 % der Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben)
Energieeffizient Bauen (Neubau) (Programm-Nr.153)
Dieses Förderprogramm steht für Privatpersonen zur Verfügung, wenn gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) ein Neubau gebaut oder gekauft wird. Ebenso für die Erweiterung oder den Umbau von bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude oder bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten.
Die Förderung besteht aus zinsverbilligtem Darlehn (bis 100 % der Baukosten): Förderhöchstbetrag € 50.000 pro Wohneinheit (KfW-Effizienzhaus 70, 55 / Passivhaus und 40).
Die Antragsstellung muss vor dem Kauf oder vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Nach Prüfung wird das Darlehen durch die Hausbank bereitgestellt.
Nutzen Sie auch die Fördermittel des Staates. Denn Bund, Länder und Gemeinden stellen über verschiedene öffentliche Institutionen Fördermittel für Altbaumodernisierungen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie unter www.foerderdata.de oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de.
Finanzieren mit KfW und Bausparkasse
Dieses Finanzierungsmodell bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität verbunden mit einer Planungssicherheit vom ersten bis zum letzten Tag. Dem Modell liegt ein spezielles Programm der KfW (in Verbindung mit den Bausparkassen) mit einer Laufzeit / Zinsbindung von 8 Jahre zugrunde. In diesem Zeitraum werden für das Darlehen lediglich Zinszahlungen fällig. Anstelle der Tilgung wird ein neu anzulegendes Bausparkonto angespart, dass nach spätestens 8 Jahren in die Zuteilung kommt und das KfW-Darlehen ablöst. Die Rückzahlung des restlichen Zahlungsbetrages erfolgt aus dem Bausparkonto. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Den Kreditantrag über die gewünschte Renovierungssumme müssen Sie bei der KfW stellen. Den Antrag füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Hausbank aus. Der Antrag wird dann von Ihrer Hausbank an die KfW weitergeleitet. Das endfällige Darlehen der KfW wird an Sie ausbezahlt.
Vorteile:
Bitte beachten Sie, dass bei der KfW Rechnungen über die Verwendung der Modernisierungsmaßnahmen als Beleg eingereicht werden müssen. Der Rechnungsbetrag sollten dabei möglich in Höhe der Darlehenssumme, oder darüber liegen. (Stand: 01.11.2011)
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder Sparkasse.
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Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. (Stand: 31.12.2011)

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